Kritik am IT-Sicherheitsgesetze 2.0

„So attestierte Manuel Atug von der AG KRITIS den Gesetzesautoren eine grundsätzliche Strategie- und Ziellosigkeit. Prof. Dr. Klaus F. Gärditz von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn konnte zwar sachgerechte Ziele und vernünftige Instrumente ausmachen, äußerte jedoch verfassungsrechtliche Bedenken – insbesondere durch die Möglichkeit tagespolitisch opportuner Entscheidungen und den Verlust einer rechtsstaatlichen Kontrollierbarkeit.“

Anbei ein interessanter Beitrag mit Podcast:

https://www.security-insider.de/amp/das-it-sicherheitsgesetz-oder-5-saetze-zuviel-a-1004780/

Viele Grüße sendet Ihnen

Ihr Team der

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Quelle: Security Insider